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Kündigungsentschädigung ist Entgelt iSd IESG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/401RdW 2000, 434 Heft 7 v. 15.7.2000

§ 1 Abs 2 Z 1 und Abs 4 IESG

Der Anspruch auf Kündigungsentschädigung ist nach jüngerer Rsp des OGH - nach dem auch für das IESG maßgeblichen sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff - ein Entgeltanspruch, der iSd§ 1 Abs 2 Z 1 IESGgesichert ist und den Betragsbeschränkungen des§ 1 Abs 4 IESGunterliegt.

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