Mit der Arbeitsmittelverordnung, BGBl II 2000/164 (ausgegeben am 16. 6. 2000), erfolgt nunmehr eine einheitliche Regelung der bisher aufgrund der Übergangbestimmungen des ASchG weiter geltenden diversen Bestimmungen aus Verordnungen wie der AAV und der ADSV betreffend Arbeitsmittel.
Die AM-VO trifft insbesondere Regelungen betreffend