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Auslegung des Begriffs „Beteiligungen“

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/351RdW 2000, 389 Heft 6 v. 15.6.2000

§ 6 Z 13 EStG

Im Abgabenänderungsgesetz 1996, BGBl 1996/797, sowie im Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl 1996/201, sind für die Gewinn- und Verlustrealisierung von Beteiligungen steuerliche Sonderregelungen eingeführt worden. Das Bundesministerium für Finanzen gibt im Folgenden seine Rechtsansichten zur Auslegung des Begriffs von Beteiligungen im Sinne dieser Gesetzesänderungen bekannt.

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