§ 1 ff ZustellG
§ 1295 ABGB, § 1311 ABGB
§ 2 AHG
Nicht nur der Empfänger einer Sendung, sondern auch derjenige, auf dessen Betreiben eine Zustellung stattzufinden hat, ist in den Schutzbereich des Zustellgesetzes einbezogen.
OGH 14.01.2000, 1 Ob 353/99i