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Mengenmäßige Einkaufsprovision gesondert absetzbar

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/280RdW 2000, 317 Heft 5 v. 15.5.2000

§ 17 EStG

Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung nach § 17 Abs 1 EStG dürfen neben dem Betriebsausgabenpauschale ua „... Ausgaben für den Eingang an Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch (§ 128 BAO) einzutragen sind oder einzutragen wären ...“ gesondert abgezogen werden.

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