§ 90 B-KUVG
1. Die Gewährung von Sonderurlaub reicht nicht aus, eine überwiegend eigenwirtschaftliche Tätigkeit (im entschiedenen Fall: Teilnahme eines Justizwachebeamten an der Fußball-Europameisterschaft des Justizvollzuges) dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen.