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Nur der direkte Weg ist von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/270RdW 2000, 308 Heft 5 v. 15.5.2000

§ 175 ASVG, § 176 ASVG

Begibt sich eine AN zum Erwerb eines für ihre Tätigkeit notwendigen Buches in eine von ihrem Dienst- und Wohnort weiter entfernte Stadt, nur weil das benötigte Buch in der nächstgelegenen Buchhandlung nicht lagernd war und bestellt hätte werden müssen, steht der zurückzulegende Hin- und Rückweg nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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