§ 175 ASVG, § 176 ASVG
Begibt sich eine AN zum Erwerb eines für ihre Tätigkeit notwendigen Buches in eine von ihrem Dienst- und Wohnort weiter entfernte Stadt, nur weil das benötigte Buch in der nächstgelegenen Buchhandlung nicht lagernd war und bestellt hätte werden müssen, steht der zurückzulegende Hin- und Rückweg nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.