§12 Abs 3 lit a AlVG
§ 25 ABGB , § 914 ff ABGB
1. Um festzustellen, ob eine Unterbrechung oder Karenzierung des Arbeitsverhältnisses vorliegt, ist die zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschlossene Vereinbarung nach den§§ 914 ffauszulegen.
§12 Abs 3 lit a AlVG
§ 25 ABGB , § 914 ff ABGB
1. Um festzustellen, ob eine Unterbrechung oder Karenzierung des Arbeitsverhältnisses vorliegt, ist die zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschlossene Vereinbarung nach den§§ 914 ffauszulegen.