vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Streiteinlassung nach Art 18 LGVÜ

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/253RdW 2000, 284 Heft 5 v. 15.5.2000

Art 18 LGVÜ

Die Sacheinlassung im Mahnverfahren tritt nach innerstaatlichem Recht jedenfalls mit einem vor der mündlichen Streitverhandlung aufgetragenen vorbereitenden Schriftsatz ein. Dies ist auch als Einlassung auf das Verfahren iSd Art 18 LGVÜ zu beurteilen.

OGH 24.11.1999, 3 Ob 117/99y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!