Bei Verlustmodellen kommt nach Ansicht des VwGH bei der Ermessensübung für die Wiederaufnahme dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung besondere Bedeutung zu.
Bei Verlustmodellen kommt nach Ansicht des VwGH bei der Ermessensübung für die Wiederaufnahme dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung besondere Bedeutung zu.