Die Bundesregierung hat dem Parlament Gesetzesanträge zugeleitet, die einerseits - entsprechend ihrem Koalitionsabkommen - Erhöhungen von Abgaben und Gebühren zum Zweck der Budgetkonsolidierung und andererseits steuerliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Sparbuchanonymität vorsehen. Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungen nach dem Stand der Ministerialentwürfe kurz gefasst dargestellt.