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Eintritt in Lieferverpflichtung als Vertragsübernahme

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/113RdW 2000, 146 Heft 3 v. 15.3.2000

§ 1406 ABGB

Voraussetzung für eine wirksame Vertragsübernahme ist grundsätzlich die Übereinkunft aller drei Parteien, somit der verbleibenden Restpartei, der ausscheidenden Altpartei und der eintretenden Neupartei.

OGH 08.09.1999, 7 Ob 31/99f

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