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Einbeziehung von AGB / Warnpflicht und Haftungsausschluss

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/109RdW 2000, 142 Heft 3 v. 15.3.2000

§ 1168a ABGB

Eine erst mit dem Abschluss des Werkvertrags allenfalls eintretende vertragliche Haftungsbeschränkung des Unternehmers kann sich nicht auf dessen Pflicht beziehen, den Besteller vor Abschluss des Vertrags über die mögliche Gefahr des Misslingens des Werks aufzuklären.

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