§ 28 Abs 7 EStG
§ 28 Abs 7 EStG ordnet durch den Ansatz besonderer Einkünfte eine Nachversteuerung von Herstellungsaufwendungen an, wenn ein Gebäude unter Lebenden übertragen wird und Herstellungsaufwendungen im Nachversteuerungszeitraum von fünfzehn Jahren vor der Übertragung begünstigt abgesetzt worden sind.