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Verzicht auf Fruchtgenuss kann besondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auslösen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/92RdW 2000, 127 Heft 2 v. 15.2.2000

§ 28 Abs 7 EStG

§ 28 Abs 7 EStG ordnet durch den Ansatz besonderer Einkünfte eine Nachversteuerung von Herstellungsaufwendungen an, wenn ein Gebäude unter Lebenden übertragen wird und Herstellungsaufwendungen im Nachversteuerungszeitraum von fünfzehn Jahren vor der Übertragung begünstigt abgesetzt worden sind.

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