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Konkurseröffnung: Vorzeitiger Austritt wegen Entgeltrückstandes

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/84RdW 2000, 110 Heft 2 v. 15.2.2000

§ 26 Z 2 AngG, § 29 AngG
§ 25 KO
§ 3 Abs 3 IESG

1. Besteht zum Zeitpunkt des vorzeitigen Austritts des AN ein Entgeltrückstand für den nach Konkurseröffnung liegenden Zeitraum, so ist der vorzeitige Austritt gem§ 26 Z 2 AngGberechtigt.

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