§ 26 Z 2 AngG, § 29 AngG
§ 25 KO
§ 3 Abs 3 IESG
1. Besteht zum Zeitpunkt des vorzeitigen Austritts des AN ein Entgeltrückstand für den nach Konkurseröffnung liegenden Zeitraum, so ist der vorzeitige Austritt gem§ 26 Z 2 AngGberechtigt.
§ 26 Z 2 AngG, § 29 AngG
§ 25 KO
§ 3 Abs 3 IESG
1. Besteht zum Zeitpunkt des vorzeitigen Austritts des AN ein Entgeltrückstand für den nach Konkurseröffnung liegenden Zeitraum, so ist der vorzeitige Austritt gem§ 26 Z 2 AngGberechtigt.