Im vorliegenden Beitrag wird die Stellung des Bundes als Vertragspartner in einem vertraglichen Dienstverhältnis skizziert. Als allgemeinem Problem in diesem Zusammenhang kommt dem Einfluss des öffentlichen Organisationsrechts auf die Gültigkeit von Verträgen eine besondere Bedeutung zu. Aus organisatorischer Sicht wird die Neuregelung der abschlussbefugten Organe durch das Vertragsbedienstetenreformgesetz und die Stellung des Bundesministers für Finanzen bei der Genehmigung von Sonderverträgen behandelt.