vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Liebhaberei bei Schenkung der Einkunftsquelle

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2000/37RdW 2000, 58 Heft 1 v. 15.1.2000

§ 2 EStG 1988
§ 1 Abs 1 L-VO
§ 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972

1. Ausschlaggebend für die Annahme einer Einkunftsquelle ist nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen Erfolges. Subsidiär ist auf das nach außen in Erscheinung tretende Streben des Steuerpflichtigen nach einem solchen Erfolg abzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!