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Missbrauchsbestimmung schützt nur österreichische Abgaben

SteuerrechtRdW 2000/31RdW 2000, 52 Heft 1 v. 15.1.2000

Missbrauch iSd§ 22 BAOliegt nicht vor, wenn eine Gestaltung nicht der Umgehung österreichischer Steuern (oder EU-Steuern), sondern der Umgehung von Steuern eines Drittlandes dient.

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