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Anlagen zu einer Betriebsvereinbarung begründen keinen Anspruch des AN

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/20RdW 2000, 36 Heft 1 v. 15.1.2000

§ 29 ArbVG, § 31 Abs 1 ArbVG

1. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (BR) können weder durch Kollektivvertrag (KV) noch durch Betriebsvereinbarung (BV) erweitert werden. Eine Anlage zu einem Sozialplan (hier: Sozialplanberechnungen), mag sie auch vom BR und dem AG unterschrieben sein, ist daher - im Gegensatz zum Sozialpan selbst - keine normative Anspruchsgrundlage für den AN.

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