§ 41 EStG
Der im Rahmen der Lohnsteuererhebung zu berücksichtigende Freibetrag gem § 69 Abs 2 EStG in Höhe von 230 S ist im Rahmen der Veranlagung nicht zu berücksichtigen.
VwGH 2. 8. 2000, 97/13/0096
§ 41 EStG
Der im Rahmen der Lohnsteuererhebung zu berücksichtigende Freibetrag gem § 69 Abs 2 EStG in Höhe von 230 S ist im Rahmen der Veranlagung nicht zu berücksichtigen.
VwGH 2. 8. 2000, 97/13/0096