§ 22 Z 2 EStG
Gem § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 besteht eine wesentliche die Lohnsteuerpflicht unterdrückende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bei einer mindestens 25%igen Nennkapitalbeteiligung. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht der wesentlichen Beteiligung gleich.