§ 101 ArbVG
§ 6 f ABGB
1. Die dauernde Einreihung eines AN auf einen anderen Arbeitsplatz mit Verschlechterung der Lohnbedingungen oder sonstigen Arbeitsbedingungen bedarf idR auch dann der Zustimmung des Betriebsrates (BR), wenn diese Einreihung auf Verlangen des betreffenden AN geschieht.