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Verspätete Geltendmachung der Unwirksamkeit einer „verschlechternden Versetzung“ - Auslegung von Kollektivverträgen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/749RdW 2000, 757 Heft 12 v. 15.12.2000

§ 101 ArbVG
§ 6 f ABGB

1. Die dauernde Einreihung eines AN auf einen anderen Arbeitsplatz mit Verschlechterung der Lohnbedingungen oder sonstigen Arbeitsbedingungen bedarf idR auch dann der Zustimmung des Betriebsrates (BR), wenn diese Einreihung auf Verlangen des betreffenden AN geschieht.

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