§ 1 Abs 1 IESG, § 3a IESG
1. Aus der zeitlichen Begrenzung des Anspruches auf Insolvenz-Ausfallgeld für laufendes Entgelt für Zeiten vor der Konkurseröffnung ist nur zu schließen, dass nunmehr das Zuwarten von mehr als sechs Monaten (§ 3a IESGidF IESG-Nov 1997) zum Verlust der Sicherung führt.