Der Entgeltanspruch überlassener Arbeitnehmer hat neue Aktualität gewonnen. In Grundzügen hat die Rechtsprechung die damit verbundenen Fragen bereits beantwortet - leider jedoch nicht in zahlreichen, für die Praxis entscheidenden Details. Gerade für die Feststellung des sog „Grund-Entgelts“, des angemessenen, ortsüblichen Entgelts iSd§ 10 Abs 1 Satz 1 AÜG, fehlt bisher die Konkretisierung fast aller relevanten Parameter.