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Wirkung des BundesrechtsbereinigungsG auf Novellen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/726RdW 2000, 735 Heft 12 v. 15.12.2000

§ 4 Abs 2 2. TN zum ABGB RGBl 1915/208
§ 1 BRBG, § 3 BRBG, § 4 BRBG

Aus den Regelungen der §§ 3 und 4 BundesrechtsbereinigungsG (BRBG) lässt sich ableiten, dass der Gesetzgeber des BRBG bei der Festlegung jener vor dem 1. 1. 1946 entstandenen Normen, die weiter in Kraft bleiben sollten, im Anhang des BRBG jeweils auf die Erstfassung - “Stammfassung" - abstellt, davon aber auch sämtliche Novellen erfasst sein sollen.

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