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BMF: Regelbedarfsätze für 2001 festgesetzt

RdW aktuellRdW 2000/702RdW 2000, 713 Heft 12 v. 15.12.2000

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, ist für die Zuerkennung des Unterhaltsabsetzbetrages erforderlich, dass Unterhaltsleistungen zumindest in Höhe der Regelbedarfsätze geleistet werden.

Für das Jahr 2001 wurden vom Bundesministerium für Finanzen folgende monatliche Regelbedarfsätze festgesetzt:

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