In der Entscheidung „Collino“ beschäftigt sich der EuGH in zum Teil grundlegender Weise mit rechtlichen Problemen der Privatisierung bislang von Seiten des Staates besorgter Dienstleistungen. Aus der Sicht der BÜ-RL1) war vor allem die Frage nach dem von ihr erfassten Personenkreis offen (vgl 2.), daneben gibt es nunmehr Klarstellungen darüber, welche Rolle die Art der Herbeiführung der Übertragung spielt (vgl 3.), und schließlich nimmt der EuGH auf die im Zuge des Betriebsübergangs zu gewährleistenden Rechte der geschützten Beschäftigten Bezug (vgl 4.)2).