§ 6 EStG 1988, § 24 EStG 1988, § 37 EStG 1988
1. Veräußert ein Freiberufler einen Teil seines Kundenstocks gegen eine Rente, so verbleibt die Rentenforderung grundsätzlich als betriebliche Forderung im Betriebsvermögen.
2. Folgt darauf eine unentgeltliche Übertragung des Restbetriebes unter Rückbehalt des Rentenrechtes, muss der Rückbehalt als Entnahme gewertet werden, die dem vollen Steuersatz unterliegt.