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Besteuerung der Gesellschafter bei einer nicht unter Art II UmgrStG fallenden Umwandlung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/623RdW 2000, 642 Heft 10 v. 15.10.2000

§ 20 KStG

Nach § 20 KStG 1988 führt eine nicht unter Art II UmgrStG fallende Umwandlung rückwirkend auf den festgelegten Umwandlungsstichtag zur Liquidationsbesteuerung iSd § 19 KStG 1988. Nach § 20 Abs 3 KStG 1988 hat der Rechtsnachfolger das übernommene Vermögen mit den steuerlichen Liquidationswerten zu übernehmen und fortzuführen und sind ihm die Einkünfte aus dem übernommenen Vermögen mit Beginn des dem Umwandlungsstichtag folgenden Tages zuzurechnen. Daraus folgt, dass der Besteuerungstatbestand aufgrund der Liquidation auf Gesellschafterebene mit diesem Folgetag als verwirklicht gilt.

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