§ 23 Z 2 EStG
Der Missbrauch in Zusammenhang mit der Zurückbehaltung eines Zwerganteils wird in einer Erledigung des BMF angesprochen (18. 12. 1990, SWK 1991 A I 108). Verbleiben dem Vater nach unentgeltlicher Übertragung von Kommanditanteilen an seine Söhne noch 5 % und weiters das ganze Sonderbetriebsvermögen, ist ein Missbrauch auszuschließen, wenn diese Maßnahme darauf abzielt, die Übergabe des restlichen Kommanditanteils samt Sonderbetriebsvermögen im Erbweg vorzubereiten.