§ 2 Abs 2 ArbVG, § 29 ArbVG, § 94 ff ArbVG, § 105 ArbVG
1. In nunmehr gefestigter Rsp vertritt der OGH die Ansicht, dass die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft in den Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung abschließend und absolut zwingend geregelt sind.