§ 1437 ABGB
Judikat 33
Die dem Judikat 33 (neu) folgende Rsp ist nur auf Zahlungen mit Unterhaltscharakter anwendbar, somit nicht auf Provisionen eines selbstständigen Versicherungsagenten.
OGH 02.03.2000, 9 Ob A 12/00f
§ 1437 ABGB
Judikat 33
Die dem Judikat 33 (neu) folgende Rsp ist nur auf Zahlungen mit Unterhaltscharakter anwendbar, somit nicht auf Provisionen eines selbstständigen Versicherungsagenten.
OGH 02.03.2000, 9 Ob A 12/00f