§ 3 EFZG, § 8 EFZG
Das aufgrund des EFZG fortzuzahlende Entgelt beschränkt sich auf das laufende Entgelt; Sonderzahlungen sind daher nicht erstattungsfähig.
VwGH 29.03.2000, 96/08/0233
§ 3 EFZG, § 8 EFZG
Das aufgrund des EFZG fortzuzahlende Entgelt beschränkt sich auf das laufende Entgelt; Sonderzahlungen sind daher nicht erstattungsfähig.
VwGH 29.03.2000, 96/08/0233