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Warnpflichtverletzung bei sachkundig beratenem Werkbesteller

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/572RdW 2000, 597 Heft 10 v. 15.10.2000

§ 1168a ABGB, § 1304 ABGB

Der Bauherr hat Fehler des von ihm mit Planung, Ausschreibung, Koordination und örtlicher Bauaufsicht beauftragten Architekten als jene seines Gehilfen zu vertreten. Für die dem Spengler bei Arbeitsdurchführung unterlaufenen Fehler hat er hingegen schon deshalb nicht einzustehen, weil dieser nicht als sein Repräsentant (Gehilfe) anzusehen ist.

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