§ 458 ABGB, § 1102 ABGB, § 1120 ABGB
§ 17 KO, § 102 KO
Nach der Rsp setzt der Beseitigungsanspruch gegen den Mieter als Dritten Verschulden voraus, das dann vorliegt, wenn diesem die Pfandwertminderung erkennbar ist.
Während für den Regelfall der Vermietung eines üblicherweise durch Vermietung genutzten Objektes zu üblichen Konditionen eine Grundbuchseinsicht des Mieters vor Vertragsabschluss nicht zu fordern ist, kommt ein schutzwürdiges Vertrauen des Mieters, mit dem Abschluss des Bestandvertrages nicht in absolut geschützte Rechte Dritter einzugreifen, bei gravierenden Abweichungen von den üblichen Konditionen und bei Vermietung eines üblicherweise nicht zur Vermietung bestimmten und auch bisher nicht vermieteten Objektes nicht in Betracht.