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Gesundheitsschädliche Immissionen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/567RdW 2000, 595 Heft 10 v. 15.10.2000

§ 364 Abs 2 ABGB

Der Erwerber einer Liegenschaft muss eine gesundheitsschädliche Immission nur dann als ortsüblich dulden, wenn er die Liegenschaft in Kenntnis der Gesundheitsschädlichkeit der von der Nachbarliegenschaft ausgehenden Immissionen erwirbt. Dabei ist darauf abzustellen, ob einem durchschnittlich sorgfältigen Käufer die Gesundheitsschädlichkeit erkennbar war.

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