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Zurückbehalten von Rückstellungen im Rahmen einer Einbringung

ArbeitsrechtErlassrundschauRdW 1999, 630 Heft 9 v. 15.9.1999

Art III UmgrStG, Art IV UmgrStG

Das Zurückbehalten von Rückstellungen anlässlich des Zusammenschlusses gem Art IV UmgrStG fällt als Ausdruck der Nichtübertragung von anhängigen eine mögliche Belastung auslösenden Streitcausen im weiteren Sinne unter den Begriff der rückbeziehbaren Einlagen iSd auch in Art IV UmgrStG maßgebenden § 16 Abs 5 Z 3 leg cit.

BMF , 18.08.1999

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