§ 32 Abs 2 lit a, f VBG
§ 2 Abs 2 SchOG
§ 17 Abs 1 SchUG, § 47 Abs 3 SchUG
§ 9 Abs 1 PVG, § 10 PVG
1. Wiederholte zynische Bemerkungen und beleidigende Äußerungen eines Lehrers gegenüber seinen Schülern trotz Aufforderungen durch den Landesschulrat und die Schulleitung stellen gröbliche Verletzungen seiner Pflichten dar und berechtigen zur Kündigung.