§ 1 AngG, § 23 AngG
§ 1 ArbAbfG, § 2 Abs 1 ArbAbfG, § 83 ArbAbfG
1. Arbeitsverhältnisse (von Arbeitern und Angestellten) mit der LWK unterliegen dem Geltungsbereich des ArbAbfG.
2. Sonderzahlungen fallen unter den weiten Entgeltbegriff des § 23 AngG und sind daher in die Berechnung der Abfertigung einzubeziehen.