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Abfertigungsanspruch von AN der Landwirtschaftskammer

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 605 Heft 9 v. 15.9.1999

§ 1 AngG, § 23 AngG
§ 1 ArbAbfG, § 2 Abs 1 ArbAbfG, § 83 ArbAbfG

1. Arbeitsverhältnisse (von Arbeitern und Angestellten) mit der LWK unterliegen dem Geltungsbereich des ArbAbfG.

2. Sonderzahlungen fallen unter den weiten Entgeltbegriff des § 23 AngG und sind daher in die Berechnung der Abfertigung einzubeziehen.

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