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Kein Verwendungsanspruch des Zessionars gegen kontoführende Bank des Zedenten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 587 Heft 9 v. 15.9.1999

§ 1041 ABGB

Zahlt der nicht verständigte Zessus nach Zession dennoch auf das Konto des Zedenten ein und zieht dessen Bank diese Beträge zur Debetminderung heran, so steht dem Zessionar kein Verwendungsanspruch gegen die Bank des Zedenten zu.

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