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Ersatzanspruch gegen Gesellschafter-Geschäftsführer

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 529 Heft 8 v. 15.8.1999

§ 25 GmbHG, § 39 GmbHG

Wenn in einer Zweimann-GmbH beide Gesellschafter selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer sind, kann jeder aufgrund eigenen Entschlusses namens der GmbH gegen den anderen Ersatzansprüche wegen Verletzung der Geschäftsführerpflichten erheben. Der Gesellschafter-Geschäftsführer, gegen den Ansprüche aus seiner Geschäftsführung geltend gemacht werden sollen, ist gemäß § 39 Abs 4 GmbHG vom Stimmrecht ausgeschlossen.

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