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Kein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft, wenn „falscher Chef“ Anschein nicht entgegentritt

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 521 Heft 8 v. 15.8.1999

§ 1002 ff ABGB

Wer offenkundig „im Namen eines bestimmten Unternehmens“ handelt, berechtigt und verpflichtet den jeweiligen Unternehmensträger, wenn dem anderen Teil das Handeln im fremden Namen aus den Umständen erkennbar ist.

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