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Arbeitsunfall - Haftungsprivileg des AG

ArbeitsrechtJudikaturRdW 1999, 485 Heft 7 v. 15.7.1999

§ 175 ASVG, § 333 ASVG
§ 1 f KFG, § 59 KFG

Besteht für das den Arbeitsunfall verursachende Verkehrsmittel keine erhöhte Haftpflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften, so sind die Voraussetzungen für den Entfall des Haftungsprivilegs gem § 333 Abs 3 ASVG nicht erfüllt.

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