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Entgeltanspruch Teilzeitbeschäftigter gegen die Pharmazeutische Gehaltskasse

ArbeitsrechtJudikaturRdW 1999, 482 Heft 7 v. 15.7.1999

Art 119 EVG
§ 12 Abs 6 GKG

1. Die Anwendung des § 12 Abs 6 GKG widerspricht offenkundig dem Gemeinschaftsrecht. Das bedeutet, daß die Norm für das vorliegende Gesetzesprüfungsverfahren nicht (mehr) präjudiziell ist, dieses daher einzustellen ist.

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