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Anweisung im Konkurs des Anweisenden

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 474 Heft 7 v. 15.7.1999

§ 3 KO

Zahlt der vom späteren Gemeinschuldner auf Schuld Angewiesene in schuldloser Unkenntnis der Konkurseröffnung an den Empfänger, muss dieser den erhaltenen Betrag zur treuhändigen Sicherstellung der Kreditschuld beim drittfinanzierten Liegenschaftsankauf an die Masse herausgeben.

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