§ 15a GmbHG, § 92 GmbHG, § 102 GmbHG
§ 40a JN , § 44 JN
Der privatrechtliche Entlohnungsanspruch eines Notgeschäftsführers (Notliquidators) richtet sich gegen die Gesellschaft und ist im Außerstreitverfahren vor dem Firmenbuchgericht durchzusetzen. Ansprüche gegen Gesellschafter sind hingegen im streitigen Verfahren mittels Klage geltend zu machen.