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Abzinsung von Rückstellungen

SteuerrechtThomas PichlerRdW 1999, 432 Heft 6 v. 15.6.1999

Bei Rückstellungen wegen ungewisser Verbindlichkeiten wird eine Abzinsung dann vertreten, wenn in der Verbindlichkeit eine Zinskomponente anzunehmen ist; bei Sachleistungsverpflichtungen ist idR eine Abzinsung ausgeschlossen; bei Rückstellungen wegen drohender Verluste vertritt der BFH für den Regelfall eine Abzinsung. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wird in Deutschland eine allgemeine Abzinsungsverpflichtung für Rückstellungen aus Verbindlichkeiten eingeführt.

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