§ 15 Abs 3 lit b BAG
Äußerungen eines Lehrlings wie „Hören Sie auf mit dem Arsch, ich bin froh, wenn ich ihn nicht sehe!“, die dieser in seinem Elternhaus einem Dritten gegenüber abgibt, der sich unter einem Vorwand Zutritt verschafft und seine Beziehung zum Lehrberechtigten nicht offenlegt, bilden keinen Entlassungsgrund gem § 15 Abs 3 lit b BAG.