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Neuerliches Berufsunfähigkeitsverfahren - Vorlage an den EuGH oder res iudicata?

ArbeitsrechtReinhard ReschRdW 1999, 415 Heft 6 v. 15.6.1999

Entscheiden alle innerstaatlichen Instanzen gemeinschaftsrechtswidrig (ohne Vorlage an den EuGH), stellt sich die Frage, ob bei einem neuerlichen Verfahren (konkret: Berufsunfähigkeitspension) der nationale Richter an die europarechtswidrige Vorentscheidung gebunden ist. Der vorliegende Beitrag verneint eine solche Bindung.

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